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Rechtliches

Mietbedingungen (AGB)

Fassung vom 25. September 2026. Diese Mietbedingungen regeln die Buchung und Nutzung unserer Veranstaltungstechnik sowie die dazu vereinbarten Leistungen.

Auf dieser Seite
  1. Anbieter und Geltungsbereich
  2. Anfrage, Angebot und Buchung
  3. Preise, Zahlung und Kaution
  4. Mietdauer und Übergabe
  5. Verwendung und Schutz der Technik
  6. Lieferung, Aufbau, Abbau und Betreuung
  7. Störungen, Mängel und Schäden
  8. Rückgabe und Verspätungen
  9. Haftung
  10. Absage, Stornierung und Terminänderung
  11. Verbraucher und Widerruf
  12. Kontakt und ergänzende gesetzliche Regeln

1. Anbieter und Geltungsbereich

Anbieter ist die EngelkingGbR, handelnd unter Infinityevent, Marc Engelking und Dirk Engelking, Trennemoor 2, 30916 Isernhagen, Deutschland. Sie erreichen uns unter verwaltung@infinityevent.de oder 05136 8022090.

Diese Bedingungen gelten für die vereinbarte Vermietung von Veranstaltungstechnik und die dazu gebuchten Leistungen, beispielsweise Lieferung, Aufbau, Abbau oder technische Betreuung, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Sie richten sich an Privatkunden, Unternehmen, Vereine und andere Veranstalter. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

2. Anfrage, Angebot und Buchung

Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website und die Übermittlung einer Anfrage sind noch keine verbindliche Buchung. Nach Abstimmung erhalten Sie ein individuelles Angebot mit den vorgesehenen Geräten, Leistungen, Terminen und Preisen.

Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande, üblicherweise durch Ihre Annahme unseres Angebots per E-Mail innerhalb einer darin genannten Annahmefrist. Abweichende oder verspätete Annahmen bedürfen einer erneuten Einigung. Soweit ein Angebot ausdrücklich als unverbindlich gekennzeichnet ist, kommt der Vertrag erst durch unsere Annahme Ihrer Buchung zustande.

Sie erhalten die zum Angebot gehörende Fassung dieser Bedingungen vor Ihrer verbindlichen Annahme in speicherbarer Form. Änderungen unserer Bedingungen ändern bereits geschlossene Verträge nicht automatisch.

Eine Reservierung vor Vertragsschluss besteht nur, wenn wir diese ausdrücklich mit Ihnen vereinbart haben. Nach Vertragsschluss richtet sich der Leistungsumfang nach dem vereinbarten Angebot und späteren einvernehmlichen Änderungen.

3. Preise, Zahlung und Kaution

Es gelten die vor Vertragsschluss vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern wird der Gesamtpreis einschließlich anfallender Umsatzsteuer und vereinbarter Zusatzkosten ausgewiesen. Liefer-, Aufbau-, Abbau- oder Betreuungskosten werden im Angebot genannt, soweit diese Leistungen gebucht sind.

Soweit Vorkasse im Angebot vereinbart wird, ist der dort bezeichnete Betrag grundsätzlich vier Wochen vor dem vereinbarten Mietbeginn zu zahlen. Ein abweichender Zahlungstermin wird im Angebot vor Vertragsschluss genannt; das gilt insbesondere für Buchungen innerhalb dieser vier Wochen. Betrag und Zahlungsweg werden ebenfalls vor Vertragsschluss mitgeteilt. Ohne vereinbarte Vorkasse gelten die gesetzlichen Fälligkeitsregeln. Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben bestehen. Bei ausbleibender Zahlung gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Folgen des Verzugs. Bereits geleistete Zahlungen verfallen nicht automatisch; bei einer Stornierung gilt Abschnitt 10.

Eine Kaution ist nur zu leisten, wenn sie vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde. Höhe, Fälligkeit und Rückzahlungsbedingungen müssen dabei feststehen. Eine Kaution ersetzt keine Miete und begründet keine verschuldensunabhängige Haftung. Nach Rückgabe und Prüfung wird sie abgerechnet; ein nicht zur Sicherung berechtigter Ansprüche benötigter Betrag wird unverzüglich zurückgezahlt.

4. Mietdauer und Übergabe

Beginn und Ende der Mietzeit sowie Ort und Uhrzeit von Übergabe und Rückgabe werden im Angebot vereinbart. Eine Verlängerung muss mit uns abgestimmt werden; allein durch eine spätere Rückgabe entsteht keine vereinbarte Verlängerung.

Wir übergeben die vereinbarte Technik in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand. Zubehör und erkennbare Besonderheiten können in einem Übergabeprotokoll festgehalten werden. Bitte teilen Sie uns erkennbare Unvollständigkeiten oder Mängel bei der Übergabe mit. Daraus folgt keine Ausschlussfrist für später erkennbare Mängel und kein Verzicht auf gesetzliche Rechte.

Zur Identitätsprüfung bei der Übergabe bitten wir um Vorlage eines Ausweises zum Abgleich der erforderlichen Vertragsdaten. Wir sehen den Ausweis lediglich an und vermerken die Prüfung. Es werden keine Fotos, Scans oder Kopien angefertigt; der Ausweis verbleibt bei Ihnen.

5. Verwendung und Schutz der Technik

Die Technik darf nur für den vereinbarten Zweck und entsprechend der Einweisung sowie den Bedienungs- und Sicherheitshinweisen verwendet werden. Sie ist sorgfältig zu behandeln und im zumutbaren Umfang vor unbefugtem Zugriff, Feuchtigkeit, ungeeigneten Witterungseinflüssen und Überlastung zu schützen. Für einen geplanten Außeneinsatz stimmen Sie die Eignung bitte vorab mit uns ab.

Umbauten, Eingriffe in elektrische Bauteile und eigenmächtige Reparaturen sind zu unterlassen. Gesetzliche Rechte zur Selbstabhilfe bleiben unberührt. Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung außerhalb der vereinbarten Veranstaltung bedarf unserer vorherigen Erlaubnis. Die vereinbarte Bedienung durch eingewiesene Personen ist davon nicht ausgeschlossen.

6. Lieferung, Aufbau, Abbau und Betreuung

Solche Leistungen gehören nur zum Auftrag, soweit sie vereinbart wurden. Wir stimmen mit Ihnen die erforderlichen Zugänge, Stellflächen, Stromanschlüsse und Zeiten ab. Sie teilen uns bekannte Hindernisse, besondere örtliche Vorgaben und sicherheitsrelevante Umstände rechtzeitig mit.

Für die von uns übernommenen Arbeiten tragen wir die gesetzliche Verantwortung. Veranstalterpflichten gehen durch die bloße Technikvermietung nicht vollständig auf uns über. Wer beispielsweise behördliche Genehmigungen oder Musiknutzungsrechte einzuholen hat, richtet sich nach der jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeit und den konkret vereinbarten Leistungen.

Erforderliche Änderungen oder zusätzliche Leistungen werden mit Ihnen abgestimmt. Es gibt keinen pauschalen Zuschlag allein aufgrund dieser Bedingungen. Gesetzliche Ansprüche bei einer schuldhaften Verletzung vereinbarter Mitwirkungspflichten bleiben unberührt.

7. Störungen, Mängel und Schäden

Tritt während der Mietzeit ein Mangel, Schaden oder Verlust auf, informieren Sie uns bitte unverzüglich. Für dringende technische Fragen erreichen Sie uns telefonisch; eine Mitteilung per E-Mail bleibt möglich. Bei einer erkennbaren Gefahr ist die weitere Benutzung zu unterbrechen, soweit dies sicher möglich ist.

Ermöglichen Sie uns, den Zustand zu prüfen und nach den gesetzlichen Regeln Abhilfe zu schaffen. Die gesetzlichen Mängelrechte und die gesetzlichen Folgen einer unterlassenen Mängelanzeige bleiben bestehen. Eine Meldung wird nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Tag der Anmietung bereits vorbei ist.

8. Rückgabe und Verspätungen

Die Technik ist einschließlich des vereinbarten Zubehörs am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Bei Selbstabholung bringen Sie die Technik selbst zurück. Eine Abholung durch uns ist nur Bestandteil des Auftrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Für die Rückgabe nach einem gesetzlichen Widerruf gilt Abschnitt 11. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch ist kein ersatzpflichtiger Schaden.

Ist eine Verspätung absehbar, informieren Sie uns möglichst frühzeitig. Bei einer Vorenthaltung nach Ende der Mietzeit richten sich etwaige Nutzungsentschädigungs- und weitere Ersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 546a BGB. Eine pauschale Strafgebühr oder eine automatisch fällige zusätzliche Tagesmiete wird hier nicht vereinbart.

9. Haftung

Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese Bedingungen enthalten keinen Ausschluss für Personenschäden und keine Beschränkung unserer gesetzlichen Mängel- oder Schadensersatzpflichten.

Auch Ihre Haftung für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine verschuldensunabhängige Übernahme sämtlicher Risiken allein ab Übergabe wird nicht vereinbart. Für Veränderungen oder Verschlechterungen durch vertragsgemäßen Gebrauch haften Sie nicht.

Soweit ein Ersatzanspruch besteht, richtet sich seine Höhe nach dem tatsächlich ersatzfähigen Schaden. Ein Neupreis wird nicht automatisch allein deshalb fällig, weil ein Gerät beschädigt wurde oder fehlt. Eine Versicherungsleistung oder einen bestimmten Versicherungsschutz sagen diese Bedingungen nicht zu.

10. Absage, Stornierung und Terminänderung

10.1 Freiwillige Stornierung bei reiner Gerätevermietung

Bei Verträgen über die reine Vermietung von Geräten können Sie den Vertrag vor dem vereinbarten Beginn der Mietzeit in Textform stornieren; beispielsweise genügt eine E-Mail an verwaltung@infinityevent.de. Maßgeblich ist der Zugang Ihrer Erklärung bei uns. Eine Bestätigung durch uns ist für die Wirksamkeit Ihrer Erklärung nicht erforderlich.

Für den durch die Stornierung verursachten Mietausfall berechnen wir vorbehaltlich der nachfolgenden Minderungsregeln die folgende Pauschale:

Stornopauschalen bei reiner Gerätemiete
Zugang der StornierungPauschale
Mehr als 28 Kalendertage vor Mietbeginn20 %
28 bis 15 Kalendertage vor Mietbeginn40 %
14 bis 8 Kalendertage vor Mietbeginn60 %
7 bis 2 Kalendertage vor Mietbeginn80 %
Am Vortag oder am Tag des Mietbeginns, jeweils vor dem vereinbarten Mietbeginn90 %

Die Anzahl der Kalendertage ergibt sich aus dem Abstand zwischen dem Kalendertag des Zugangs Ihrer Erklärung und dem vereinbarten Kalendertag des Mietbeginns. Der Kalendertag des Mietbeginns entspricht dabei Tag 0.

Berechnungsgrundlage ist der für die stornierte Gerätevermietung vereinbarte Mietpreis unter Berücksichtigung vereinbarter Rabatte. Kautionen und gesonderte Entgelte für Lieferung, Abholung, Aufbau, Abbau oder Personal gehören nicht zur Berechnungsgrundlage. Bei einer vereinbarten Teilstornierung zählt nur der Mietpreis des betroffenen Teils.

10.2 Geringerer Ausfall und Ersatzvermietung

Sie können ausdrücklich nachweisen, dass uns überhaupt kein Schaden oder nur ein geringerer Schaden als die jeweilige Pauschale entstanden ist. Dann entfällt die Pauschale oder vermindert sich auf diesen geringeren Betrag.

Ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer Ersatzvermietung für den stornierten Mietzeitraum werden berücksichtigt. Ist uns bekannt, dass unser Ausfall dadurch geringer ist als die Pauschale, reduzieren wir die Forderung entsprechend, ohne dass es eines Nachweises Ihrerseits bedarf. Eine doppelte Vergütung für denselben Mietausfall ist ausgeschlossen. Über die jeweilige Pauschale hinaus machen wir wegen derselben stornierten Gerätevermietung keinen weiteren Mietausfall geltend.

10.3 Vorauszahlungen

Bereits geleistete Vorauszahlungen werden auf den berechtigten Anspruch angerechnet. Einen darüber hinaus gezahlten Betrag erstatten wir unverzüglich. Verringert sich der Anspruch später durch eine Ersatzvermietung, rechnen wir erneut ab und erstatten den Unterschied ebenfalls unverzüglich. Eine Vorauszahlung verfällt nicht automatisch in voller Höhe.

10.4 Aufträge mit zusätzlichen Leistungen

Die vorstehende Mietstaffel gilt ausschließlich für reine Gerätevermietung. Sie wird nicht auf den Gesamtpreis eines einheitlichen Auftrags mit Lieferung, Aufbau, Abbau, Betreuung oder sonstigen Werk- und Dienstleistungen angewendet. Für solche Aufträge vereinbaren wir keine Stornopauschale nach dieser Tabelle. Für deren Beendigung und Abrechnung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Soweit Werkvertragsrecht anwendbar ist, bleibt insbesondere das Kündigungsrecht nach § 648 BGB bestehen. Ersparte Aufwendungen und anderweitiger Erwerb werden nach den gesetzlichen Voraussetzungen angerechnet. Bereits erbrachte Leistungen oder Kosten Dritter werden nur berücksichtigt, soweit dafür ein gesetzlicher oder wirksam vereinbarter Anspruch besteht; eine doppelte Berechnung ist ausgeschlossen.

10.5 Nichtabholung und Terminänderung

Eine bloße Nichtabholung beendet den Mietvertrag nicht automatisch. Für eine Nichtnutzung aus persönlichen Gründen gelten bei reiner Vermietung die gesetzlichen Regeln, insbesondere § 537 BGB einschließlich der Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitiger Verwertung sowie Absatz 2 dieser Vorschrift.

Eine Terminänderung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und hängt von der Verfügbarkeit ab. Dabei vereinbaren wir zugleich, wie bereits geleistete Zahlungen und etwaige Folgen für den bisherigen Termin behandelt werden.

10.6 Gesetzliche Rechte

Gesetzliche Widerrufsrechte und andere gesetzliche Rechte zur Vertragsbeendigung, insbesondere bei Mängeln, Pflichtverletzungen, Unmöglichkeit, Störung der Geschäftsgrundlage oder aus wichtigem Grund, bleiben unberührt. Für einen wirksamen gesetzlichen Widerruf wird keine Stornopauschale nach diesem Abschnitt erhoben. Gesetzliche Rechte werden nicht davon abhängig gemacht, dass Sie zunächst eine Stornierung nach Ziffer 10.1 erklären.

11. Verbraucher und Widerruf

11.1 Gesetzliches Widerrufsrecht und Ausnahmen

Bei Verbraucherverträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen werden, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Bei Miet- und Dienstleistungsverträgen beginnt die regelmäßige Frist von 14 Tagen mit Vertragsschluss, jedoch nicht vor ordnungsgemäßer Belehrung. Eine spätere Abholung der Technik setzt keine neue Widerrufsfrist in Gang. Gesetzliche Rechte werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt; ein zusätzliches freiwilliges Widerrufsrecht wird nicht eingeräumt.

Die gesetzliche Ausnahme für termingebundene Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen nach § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB bleibt bestehen. Sie greift nur, wenn der konkrete Auftrag ihre Voraussetzungen erfüllt. Allein die Vermietung für einen bestimmten Zeitraum wird hier nicht pauschal mit einer solchen Freizeitdienstleistung gleichgesetzt. Soweit die Ausnahme anwendbar ist, besteht das gesetzliche Widerrufsrecht bereits von Anfang an nicht.

Vor Ihrer verbindlichen Buchung erhalten Sie die für Ihren Auftrag maßgeblichen Widerrufsinformationen, bei bestehendem Widerrufsrecht einschließlich Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular. Bei einem Auftrag, den Sie als Unternehmer für Ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit schließen, besteht das gesetzliche Verbraucherwiderrufsrecht nicht.

11.2 Leistungsbeginn während der Widerrufsfrist

Soll unsere Leistung während einer noch laufenden Widerrufsfrist beginnen, holen wir Ihr ausdrückliches Verlangen und Ihre ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn gesondert ein. Zusätzlich holen wir Ihre Bestätigung ein, dass Sie wissen, dass Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns erlischt. Bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag sind die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail, abzugeben.

Die bloße Annahme dieser Bedingungen, Ihre Zahlung, die Abholung oder die erste Benutzung der Technik ersetzen diese Erklärungen nicht. Die Übergabe allein ist bei einer noch laufenden Gerätevermietung keine vollständige Erfüllung unserer Vermietungsleistung. Ein bestehendes Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Frist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

11.3 Abrechnung nach einem gesetzlichen Widerruf

Bei einem wirksamen Widerruf richtet sich die Rückabwicklung nach dem Gesetz und der erteilten Widerrufsbelehrung. Für bereits erbrachte Leistungen kann ein angemessener Wertersatz zu zahlen sein, wenn Sie den vorzeitigen Leistungsbeginn ausdrücklich verlangt haben und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere die erforderliche vorherige Information, erfüllt sind. Maßgeblich ist grundsätzlich der Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistung am vereinbarten Gesamtumfang; bei einem unverhältnismäßig hohen Gesamtpreis ist der Marktwert maßgeblich.

Die Reservierung der Technik oder die Behauptung eines entgangenen anderen Auftrags begründen für sich allein keinen pauschalen Anspruch bei einem gesetzlichen Widerruf. Die Stornopauschalen aus Abschnitt 10 werden für einen wirksamen gesetzlichen Widerruf nicht berechnet.

11.4 Rückgabe nach einem gesetzlichen Widerruf

Haben Sie die Technik bereits erhalten, organisieren Sie deren Rückgabe. Sie können sie einschließlich Zubehör an EngelkingGbR – Infinityevent, Trennemoor 2, 30916 Isernhagen, zurückgeben oder zurücksenden. Die Rückgabe beziehungsweise Rücksendung erfolgt unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag Ihrer Widerrufserklärung; rechtzeitiges Absenden wahrt die Frist. Die Geräte dürfen nach dem Widerruf nicht weiter für die Veranstaltung genutzt werden. Die tatsächliche Rückgabe ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit Ihrer Widerrufserklärung.

Eine Abholung durch uns erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung oder soweit wir hierzu gesetzlich verpflichtet sind. Insbesondere bleibt die gesetzliche Pflicht zur kostenfreien Abholung nicht paketversandfähiger Waren unberührt, wenn bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag die Voraussetzungen des § 357 Absatz 7 BGB vorliegen.

Sie tragen die unmittelbaren Rücktransportkosten nur, soweit wir Sie vor Ihrer verbindlichen Vertragserklärung ordnungsgemäß darüber informiert haben. Bei einem Fernabsatzvertrag über nicht auf dem normalen Postweg rücksendbare Geräte umfasst diese Information auch die Rücktransportkosten beziehungsweise eine gesetzlich zulässige Schätzung im konkreten Angebot. Fehlt die erforderliche Information, werden Ihnen diese Kosten nicht auferlegt. Eine zusätzliche pauschale Rücknahme- oder Bearbeitungsgebühr fällt nicht an.

12. Kontakt und ergänzende gesetzliche Regeln

Für Fragen zum Auftrag und Beschwerden erreichen Sie uns über die Kontaktdaten in Abschnitt 1. Gesetzliche Rechte dürfen unabhängig von einer vorherigen Beschwerde ausgeübt werden. Für nicht geregelte Fragen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mit diesen Bedingungen wird kein ausschließlicher Gerichtsstand für Verbraucher festgelegt.

Lässt sich eine Streitigkeit mit einem Verbraucher nicht durch direkte Verhandlungen beilegen, erteilen wir die nach § 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz erforderlichen Informationen über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle und unsere Teilnahmebereitschaft beziehungsweise eine bestehende Teilnahmeverpflichtung in Textform.

Stand: 25. September 2026.

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